Das Wachstumschancengesetz ist beschlossen, ein Schlüsselelement des neuen Gesetzes ist die E-Rechnungspflicht gemäß EN 16931. Das bedeutet: Am 01.01.2025 beginnt die Pflicht für Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) empfangen zu können.
Ab dem 01.01.2027 sind wir, vom Gesetzgeber, zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet. In diesem Zuge ist es künftig nicht mehr zulässig, Rechnungen in Papierform oder als reine PDF-Datei zu versenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie von uns weiterhin eine PDF-Datei als Sichtbeleg erhalten werden. Die für den Vorsteuerabzug maßgebliche Rechnung ist jedoch die beigefügte XML-Datei, da diese die gesetzlich relevanten Daten in strukturierter Form enthält.
Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, möchten wir Sie bitten uns eine Email-Adresse mitzuteilen, an die wir Ihre E-Rechnungen künftig senden dürfen. Hierfür können Sie einfach diese Formular ausfüllen.
Die XRechnung, gemäß EN 16931, ist eine elektronische Rechnung und gemäß E-Rechnungsgesetz (Vorgaben der Richtlinie 2014/55EU) verpflichtend für den Empfang und die Verarbeitung durch öffentliche Auftraggeber. Sie kann auch für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen verwendet werden und dient damit ebenfalls der Erfüllung der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 bzw. 01.01.2027!
Die XRechnung ist ein strukturierter, einheitlicher XML-Datensatz, deren Inhalte spezifiziert sind und somit elektronisch weiterverarbeitet werden können.